V.l.: Gottfried Kirchengast, Eva Schulev-Steindl, Erika Wagner (Umweltrecht, Uni Linz), Daniel Ramos (Trade & Environment Division, WTO), Yvonne Karimi-Schmidt (Völkerrecht, Uni Graz), Gerhard Schnedl, Monika Hinteregger (Zivilrecht, Uni Graz), Thorsten Müller (Stiftung Umweltenergierecht, Würzburg). Foto: Heide Spitzer, CCCA
Wie können Gesetzgeber und Gerichte in Österreich und der EU ihren essenziell nötigen Beitrag zum Klimaschutz in Zukunft besser leisten? Diese Frage diskutierten rund achtzig nationale und internationale ExpertInnen aus Wissenschaft und Praxis beim zweiten Grazer Umweltrechtsforum am 16. Juni 2016 im Meerscheinschlössl der Karl-Franzens-Universität. Einig war man sich, dass aus naturwissenschaftlicher Sicht in Sachen Klimawandel dringender Handlungsbedarf besteht und die europäische und österreichische Gesetzgebung bislang zu wenig initiativ war. ,,Auch bei völkerrechtlichen Verträgen, wie dem allseits gelobten Pariser Klimaabkommen von 2015, stellt sich die Frage der ,Verpflichtungskraft'", so Eva Schulev-Steindl vom Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft, die gemeinsam mit ihrem Institutskollegen Ass. Gerhard Schnedl und Gottfried Kirchengast, Leiter des Wegener Center für Klima und Globalen Wandel der Uni Graz die wissenschaftliche Leitung der Tagung innehatte. Strittig war - das zeigte insbesondere die Podiumsdiskussion mit VertreterInnen von Wirtschaft und Verwaltung -, welches das wirksamste juristische Instrumentarium zum Klimaschutz ist, wie zum Beispiel Emissionshandel versus CO2-Steuern. ,,Neue Wege gehen so genannte ,Klimaklagen'" gegen Staaten oder Unternehmen wegen mangelhaften Engagements bei der Verringerung von Treibhausgas-Emissionen, wie sie bereits in mehreren Ländern, etwa den Niederlande, USA und Pakistan, angestrengt wurden", berichtet Schulev-Steindl.
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