Im Gastkommentar zeigt Francesco A. Schurr, Lehrstuhlinhaber für Gesellschafts-, Stiftungsund Trustrecht, auf, dass liechtensteinische Stiftungen einerseits von den Grundfreiheiten des EWR-Abkommens profitieren, andererseits im Ausland immer wieder von der Nichtanerkennung bedroht sind. Und ruft Stiftungen dazu auf, sich für ein Forschungsprojekt zu melden, das darauf abzielt, Rechtssicherheit im Ausland zu schaffen. Zum Gastkommentar
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