Rektor Engl zum Entscheid des Verfassungsgerichtshofes
Die Universität Wien hatte 2012 als eine von acht österreichischen Universitäten entschieden, autonom Studienbeiträge einzuheben. Diese Entscheidung war notwendig, um einerseits die entstandene Finanzierungslücke zumindest für das Wintersemester 2012/13 zu schließen, andererseits, um rechtliche Klarheit zu erlangen. Rektor Engl begrüßt, dass durch den heute kommunizierten Entscheid des Verfassungsgerichthofes (VfGH) diese Klarheit geschaffen wurde und betont die Wichtigkeit des vollen Ersatzes der nun zurückzuzahlenden Studienbeiträge durch den Bund, wie von Bundesminister Töchterle bereits zugesagt. "Der heutige Entscheid des Verfassungsgerichtshofes bringt die notwendige rechtliche Klärung in der für die Universität wichtigen Frage der Finanzierung", so der Rektor der Universität Wien in einer ersten Stellungnahme. "Darum ging es der Universität Wien immer. Ich begrüße zwar nicht den Inhalt der Entscheidung, wohl aber, dass rechtliche Klarheit geschaffen wurde." Nach der kürzlich vom Nationalrat beschlossenen Neuregelung der Studienbeiträge ab dem Sommersemester 2013, die von der VfGH-Entscheidung nicht betroffen ist, nimmt die Universität Wien pro Studienjahr nach wie vor jährlich rund zwölf Millionen Euro an Studienbeiträgen ein, hauptsächlich von "Langzeitstudierenden" und Studierenden aus bestimmten Nicht-EU-Ländern. Damit wird die bis 2011 bestehende Regelung im Wesentlichen fortgeschrieben.
