Die neue StEOP tritt am 1. Oktober 2017 an Uni Graz in Kraft treten. Derzeit werden rund 40 Studien angepasst. Foto: Uni Graz/Lunghammer
Alle Fotos anzeigen
Gesetzliche Änderungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase
Seit fünf Jahren müssen StudienanfängerInnen die gesetzlich vorgeschriebene Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) absolvieren. Eine Novelle des Universitätsgesetzes bringt Änderungen, die am 1. Oktober 2017 an der Karl-Franzens-Universität Graz in Kraft treten. Derzeit werden die Studienpläne von rund 40 Studien angepasst. Die StEOP besteht je nach Studium künftig aus mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkten (bislang zwischen 6 und 20 ECTS) und muss sich aus zumindest zwei Lehrveranstaltungen zusammensetzen. Die StEOP ist im ersten Semester des Studiums verankert, Pflicht- sowie auch Wahlfächer im Umfang von maximal 22 ECTS-Punkten (bislang 40 ECTS inklusive StEOP) können jedoch vorgezogen werden. Die Anzahl von vier Prüfungsantritten wurde generell an jene der regulären Lehrveranstaltungen angepasst. Das Ziel der StEOP ist es, AnfängerInnen einen Überblick über die wesentlichen Inhalte eines Studiums zu vermitteln. Gleichzeitig soll sie den Studierenden eine Entscheidungsgrundlage bieten, um die Studienwahl zu reflektieren. Neben den Lehrveranstaltungen beinhaltet die StEOP Informationsveranstaltungen zur Organisation, Geschichte sowie zu Services der Universität. Das Angebot steht mit Hilfe von Skripten, E-Learning und MOOCs sowohl im Winter- als auch im Sommersemester zur Verfügung.
<span class="news-list-author" itemscope itemtype="
Erstellt von
Andreas Schweiger
Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche .
Die neue StEOP tritt am 1. Oktober 2017 an Uni Graz in Kraft treten. Derzeit werden rund 40 Studien angepasst. Foto: Uni Graz/Lunghammer Seit fünf Jahren müssen StudienanfängerInnen die gesetzlich vorgeschriebene Studieneingangsund Orientierungsphase (StEOP) absolvieren. Eine Novelle des Universitätsgesetzes bringt Änderungen, die am 1. Oktober 2017 an der Karl-Franzens-Universität Graz in Kraft treten. Derzeit werden die Studienpläne von rund 40 Studien angepasst. Die StEOP besteht je nach Studium künftig aus mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkten (bislang zwischen 6 und 20 ECTS) und muss sich aus zumindest zwei Lehrveranstaltungen zusammensetzen. Die StEOP ist im ersten Semester des Studiums verankert, Pflichtsowie auch Wahlfächer im Umfang von maximal 22 ECTS-Punkten (bislang 40 ECTS inklusive StEOP) können jedoch vorgezogen werden.
UM DIESEN ARTIKEL ZU LESEN, ERSTELLEN SIE IHR KONTO
Und verlängern Sie Ihre Lektüre, kostenlos und unverbindlich.