Alles erlaubt?

Erika De Wet, in am Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen der
Erika De Wet, in am Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen der Universität Graz, wünscht sich mehr kritische Auseinandersetzung mit den Maßnahmen der Regierungen in der Corona-Krise. Foto: University of Pretoria
Erika De Wet, in am Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen der Universität Graz, wünscht sich mehr kritische Auseinandersetzung mit den Maßnahmen der Regierungen in der Corona-Krise. Foto: University of Pretoria - Wenn Staaten im Zuge der Corona-Pandemie ihren Luftraum schlossen oder die EU ihre Binnengrenzen dichtmachte, griffen sie auf Ausnahmebestimmungen im Völkerrecht zurück. Diese erlauben, in besonderen Situationen - etwa aus Gründen der nationalen Sicherheit oder der Gesundheit - von Vereinbarungen abzuweichen. Das gilt auch für Bestimmungen der Europäischen und UN-Menschenrechtskonvention. Jedoch darf dies nur nach sorgfältiger Abwägung geschehen. ,,Staaten sind verpflichtet zu überprüfen, ob die getroffenen Entscheidungen verhältnismäßig sind und man das Ziel nicht auch mit anderen Maßnahmen erreichen könnte", betont Erika De Wet, Professorin am Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen der Universität Graz. In diesem Sinne fordert die Juristin eine offene und kritische Diskussion auch der Maßnahmen der Österreichischen Bundesregierung in der Corona-Krise.
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