Jus-Studierende können eine Zusatzausbildung zum/zur Datenschutzbeauftragten machen. Foto: Uni Graz/Lunghammer.
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Ausbildungsmöglichkeit zum/zur Datenschutzbeauftragten für Jus-Studierende
Die Datenschutz-Grundverordnung der EU wird ab 25. Mai 2018 in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar sein. Neben einigen gravierenden Änderungen betrifft eine wichtige Neuerung die in vielen Fällen verpflichtende Bestellung eines/einer Datenschutzbeauftragten. ‘Die Funktion eines/einer Datenschutzbeauftragten muss eingerichtet werden, wenn personenbezogene Daten entweder von einer Behörde oder von staatlichen Stellen verarbeitet werden. Auch wenn die Kerntätigkeit in der Verarbeitung von sensiblen oder strafrechtsbezogenen Daten liegt beziehungsweise die Überwachung von Personen in großem Stil zum Gegenstand hat, müssen DateschützerInnen bestellt werden’, erläutert Assoz.- Christian Bergauer vom Fachbereich Recht und IT des Instituts für Rechtswissenschaftliche Grundlagen und Sprecher des Ausbildungsschwerpunkts ‘Datenschutzbeauftragter (Data Protection Officer)’. Mit dem Ausbildungsschwerpunkt ‘Datenschutzbeauftragter’, den grundsätzlich alle REWI-Studierenden ab der Studienplanversion 14W (in Kraft seit 1. Oktober 2014) belegen können, soll auf diese Entwicklung reagiert und den Studierenden bereits im Rahmen ihres Studiums eine Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten auf hohem Niveau als Zusatzqualifikation ermöglicht werden. In diesem Ausbildungsschwerpunkt wird Fachwissen auf dem gesamten Gebiet des europäischen wie nationalen Datenschutzrechts vermittelt, einschließlich der Datenschutzpraxis sowie eng damit verbundener Rechtsmaterien - wie etwa IT-Recht, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Schadenersatzrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht oder Strafrecht. Die erfolgreiche Absolvierung dieses Ausbildungsschwerpunkts wird mit einem Zertifikat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz bestätigt.
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Erstellt von
Christian Bergauer & Gerhild Kastrun
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Die Datenschutz-Grundverordnung der EU wird ab 25. Mai 2018 in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar sein. Neben einigen gravierenden Änderungen betrifft eine wichtige Neuerung die in vielen Fällen verpflichtende Bestellung eines/einer Datenschutzbeauftragten. 'Die Funktion eines/einer Datenschutzbeauftragten muss eingerichtet werden, wenn personenbezogene Daten entweder von einer Behörde oder von staatlichen Stellen verarbeitet werden. Auch wenn die Kerntätigkeit in der Verarbeitung von sensiblen oder strafrechtsbezogenen Daten liegt beziehungsweise die Überwachung von Personen in großem Stil zum Gegenstand hat, müssen DateschützerInnen bestellt werden', erläutert Assoz. Christian Bergauer vom Fachbereich Recht und IT des Instituts für Rechtswissenschaftliche Grundlagen und Sprecher des Ausbildungsschwerpunkts 'Datenschutzbeauftragter (Data Protection Officer)'. Mit dem Ausbildungsschwerpunkt 'Datenschutzbeauftragter', den grundsätzlich alle REWI-Studierenden ab der Studienplanversion 14W (in Kraft seit 1. Oktober 2014) belegen können, soll auf diese Entwicklung reagiert und den Studierenden bereits im Rahmen ihres Studiums eine Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten auf hohem Niveau als Zusatzqualifikation ermöglicht werden. In diesem Ausbildungsschwerpunkt wird Fachwissen auf dem gesamten Gebiet des europäischen wie nationalen Datenschutzrechts vermittelt, einschließlich der Datenschutzpraxis sowie eng damit verbundener Rechtsmaterien - wie etwa IT-Recht, Verfassungsund Verwaltungsrecht, Schadenersatzrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht oder Strafrecht.
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