Neuer Kollektivvertrag ab 1. Oktober 2009 Bild by_S.-Hofschlaeger_pixelio.de
Nach mehrjährigen Verhandlungen zwischen dem Dachverband der Universitäten und der Gewerkschaft öffentlicher Dienst wurde am 5. Mai 2009 der Kollektivvertrag (KV) für die österreichischen Universitäten unterzeichnet. Ab 1. Oktober 2009 tritt der neue KV inkraft. Im KV enthalten ist eine Pensionskassenregelung für die Uni-Bediensteten sowie eine Lösung für die LektorInnen. In der Vergangenheit waren Hunderte davon bei ihrer Lehrtätigkeit von Jahresverträgen abhängig. Sie sollen künftig in das wissenschaftliche Personal integriert werden. Bis zu sechs - bei Teilzeitbeschäftigung bis zu acht - Jahre ist weiterhin eine befristete Anstellung möglich, danach nur noch unbefristet. Auch ein bis zu sechsmonatiger Studienurlaub wurde in den KV aufgenommen und kann etwa für einen Forschungsaufenthalt im Ausland oder praxisnahe Forschung in der Wirtschaft genutzt werden.
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