Klage wegen Feinstaub

EU-BürgerInnen haben ein Recht auf den Schutz ihres Lebensraums. Foto: Andreas H
EU-BürgerInnen haben ein Recht auf den Schutz ihres Lebensraums. Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de
Kommt es zu Verstößen gegen das Umweltrecht, müssen BürgerInnen und NGOs ihre Ansprüche auf den Schutz ihrer Lebensräume vor Gericht einklagen können. Das fordert die Aarhus-Konvention, die von allen EU-Mitgliedstaaten und von der Europäischen Union unterzeichnet wurde. Derzeit ist das hierzulande aber noch nicht der Fall, weshalb die Europäische Kommission gegen Österreich 2014 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat. Nun sollen Reformen neue Möglichkeiten schaffen. Univ. Eva Schulev-Steindl und Ass. Gerhard Schnedl vom Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft der Karl-Franzens-Universität Graz sind ExpertInnen auf diesem Gebiet.
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