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Foto: pixabay - Die wichtigsten Informationen zur Umstellung des Forschungsbetriebs an der Universität Salzburg Dienstreisen in das Ausland sind ab sofort untersagt. Fahrten zwischen Dienstund Wohnort sind im grenznahen Bereich erlaubt. Home Office: In Rücksprache mit den zuständigen Vorgesetzten (in der zentralen Verwaltung: Abteilungsleitung UND zuständiges Rektoratsmitglied; in der Wissenschaft: Leitung der wissenschaftlichen Organisationseinheit) kann, wo möglich und sinnvoll, Home Office vereinbart werden. In jedem Fall muss eine Information über vereinbarte Home Office Zeiten an die Personalabteilung ( bernd.engelsberger(at)sbg.ac.at ) erfolgen (gesammelt für die jeweilige Organisationseinheit durch die Leitung für alle zugeordneten Beschäftigten). Die Erreichbarkeit muss in dieser Zeit sichergestellt sein. Wenn Betreuungspflichten für Kinder bis zur 9. Schulstufe bestehen, dürfen Sie analog zur erweiterten Pflegefreistellung der Betreuung bis zum Ende der Schließung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen nachkommen, wenn Sie diese nicht anders organisieren können.
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