Die Abgasgesetzgebung Euro 6d für Dieselmotoren
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Neue Fahrzeugtypen müssen im Typprüfverfahren u.a. die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte nachweisen. Alte Verfahren wurden kritisiert, die reale Betriebsweise von Fahrzeugen ungenügend zu zeigen. Aus diesem Grund wurde Ende 2017 von der Gesetzgeberin (der Europäischen Union) eine neue, zusätzliche Testprozedur eingeführt, bei der die Emissionen im realen Straßenverkehr gemessen werden. Diese Prozedur ist gemeinhin unter dem Kürzel RDE ( Real Driving Emissions ) bekannt. Durch die regelmäßige Verschärfung der Grenzwerte (2020 kommt mit Euro 6d die nächste) besteht nach wie vor großer Forschungsbedarf. Am Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik wird im Rahmen des internationalen Forschungsprojekts ECO-PowerDrive 2 an Strategien zur Einhaltung dieser -Gesetzgebung für -Dieselmotoren geforscht. Dafür werden sowohl experimentelle Untersuchungen am Motorprüfstand (siehe Abbildung 1) als auch umfangreiche Simulationen durchgeführt.



