JuristInnen der Uni Graz nehmen die Menschenrechte im Internet genauer unter die Lupe. Foto: Gerd Altmann / pixelio.de
Ob Mobbing im sozialen Netzwerk, neonazistische Äußerungen und gewaltverherrlichende Darstellungen auf Webseiten, Diskriminierungen in Foren oder Verbreitung von Pornographie: Tagtäglich werden Menschenrechte in der realen wie auch in der virtuellen Welt verletzt. Im Juli 2012 hat der Menschrechtsrat der UNO in einer Resolution beschlossen, dass alle Menschenrechte, die offline gelten auch online Gültigkeit haben. ,,Ein wichtiger Schritt im Internetrecht, das noch weiter ausgebaut gehört", fordert der Grazer Jurist und Internetexperte, Dr. Matthias C. Kettemann, LL.M. (Harvard). Gemeinsam mit Wolfgang Benedek geht Kettemann am Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen der Karl-Franzens-Universität Graz vor allem der Frage nach, wie man Menschenrechte im Web besser schützen kann. Im Schwerpunkt ,,Internet Governance und Menschenrechte" erforschen er und seine KollegInnen seit beinahe zehn Jahren dieses sensible Thema. Dabei beraten die WissenschafterInnen sogar internationale Organisationen wie den Europarat.
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