Bilanz-Diskussion: ETC-Geschäftsführer Starl, Völkerrechts Benedek, Bürgermeister Nagl, Landtagspräsidentin Vollath, Menschenrechtsbeirat-Vorsitzende Lujansky-Lammer, Altbürgermeister Stingl und ORF-Moderator Rath (v.l.) Foto: Uni Graz/Schmiedl
Am 8. Februar 2001 verabschiedete der Grazer Gemeinderat einstimmig die Menschenrechtserklärung der Stadt Graz und machte Graz damit zur ersten Menschenrechtsstadt in Europa. Anlässlich des 15-Jahr-Jubiläums luden das Europäische Trainingsund Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie (ETC Graz) an der Uni Graz und der Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz am 26. Jänner 2016 zu einer Podiumsdiskussion in das ORF-Landesstudio Steiermark, um Bilanz zu ziehen. Welche menschenrechtlichen Auswirkungen hat diese Selbstverpflichtung, welche Erwartungen die Menschenrechtsstadt wurden erfüllt und welche enttäuscht. Diese und weitere Fragen diskutierten unter der Leitung von ORF-Moderator Gernot Rath Landtagspräsidentin Bettina Vollath, Bürgermeister Siegfried Nagl, Altbürgermeister Alfred Stingl, Menschenrechtsbeirat-Vorsitzende Elke Lujansky-Lammer, ETC-Geschäftsführer Klaus Starl und Völkerrechts-Professor Wolfgang Benedek. Wolfgang Benedek zählte Erfolge und Meilensteine der Menschenrechtsstadt auf und benannte anhand der Menschenrechtserklärung von 2001 auch Defizite und Probleme, wie etwa die Nichtrealisierung der Menschenrechtsbildungsstrategie, die Verzögerungen bei der Servicestelle für BettlerInnen und BürgerInnen sowie die fehlende Befassung des Menschenrechtsbeirates bei menschenrechtlichen Herausforderungen wie zuletzt der Flüchtlingsproblematik. Alfred Stingl schilderte die Entstehung der Menschenrechtsstadt und verglich das gesellschaftliche Klima im Jahr 2001 mit dem heutigen.
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