Refundierung von Studienbeiträgen bei Mehrfachstudien

Refundierung von Studienbeiträgen
Refundierung von Studienbeiträgen
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung refundiert ab sofort ordentlichen Studierenden, die mehrere ordentliche Studien betreiben, den eingezahlten Studienbeitrag. Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung refundiert ordentlichen Studierenden, die mehrere ordentliche Studien betreiben, auf Antrag den eingezahlten Studienbeitrag. Voraussetzung ist, dass sie in allen ordentlichen Studien einen Studienerfolg im Ausmaß von jeweils mindestens 15 ECTS-Anrechnungspunkten (pro ordentlichem Studium) positiv absolviert haben und dies nachweisen. Studierende eines Doktoratsstudiums haben mindestens acht Semesterstunden nachzuweisen. Details finden Sie auf der Seite der Studienund Prüfungsabteilung. Allgemeine Zulassungsfrist im Wintersemester 2010/11: 12. Juli bis 29. Oktober 2010
account creation

UM DIESEN ARTIKEL ZU LESEN, ERSTELLEN SIE IHR KONTO

Und verlängern Sie Ihre Lektüre, kostenlos und unverbindlich.



Ihre Vorteile

  • Zugang zu allen Inhalten
  • Erhalten Sie Newsmails für Neuigkeiten und Jobs
  • Anzeigen veröffentlichen

myScience