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Foto: Pixabay - Walter J. Pfeil: Corona Crisis and Labour Law - an Initial Overview Nachdem die gesundheitlichen und auf eine massive Einschränkung der Sozialkontakte abzielenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus inzwischen anzukommen scheinen (und hoffentlich auch bald greifen), mehren sich die Fragen, wie es für die Betriebe und die dort beschäftigten ArbeitnehmerInnen (AN) weitergeht. Diese Fragen sind komplex und nicht einfach zu beantworten, auch weil das Arbeitsrecht - wie wohl alle gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereiche - auf derartige Situationen kaum vorbereitet ist. In jedem Fall ist zu unterscheiden, ob - allenfalls auch reduziert oder anders organisiert - weitergearbeitet werden kann oder ob das vorerst - rechtlich oder faktisch - nicht möglich ist. Wenn weitergearbeitet werden kann (in einigen Bereichen sogar muss), gelten auch die bisherigen Regelungen grundsätzlich weiter. In wichtigen, insb. den sogen. ,,versorgungskritischen" Bereichen, sind allerdings Überschreitungen der sonstigen Arbeitszeitgrenzen zulässig (vgl.
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