Fünf vor Zwölf: Wer sich bis Ende April nicht rückmeldet, für den erlischt die Zulassung zum Studium für das Sommersemester 2016. Foto: Pixabay/Alexas_Fotos
Wer zu spät kommt, den bestraft bekanntlich das Leben. Ganz so hart ist es nicht, aber immerhin: Vergisst man sich bis zum 30. April 2016 zum Studium an der Uni Graz zurückzumelden, ist man nicht als Studierender an der Uni Graz inskribiert und es erlischt die Zulassung fürs Studium für das Sommersemster 2016. Um sich erfolgreich zurückzumelden, loggen sich Studierende in UNIGRAZonline ein und klicken auf den Link "Studien weitermelden". "Das machen alle, die ihren Beitrag bereits anderswo eingezahlt haben", erklärt der Leiter der Studienund Prüfungsabteilung, Bernhard Sebl. Hat man dies noch nicht: Über die Registerkarte "Studium"und den Punkt "Studienbeitragsstatus" wird die Höhe des Beitrages ermittelt. Hier stehen auch die Kontodaten, die für die Überweisung notwendig sind. Als rückgemeldet gilt man erst dann, wenn der Akt vom Bundesrechenzentrum bearbeitet worden ist und der Status auf "0" gesetzt wird.
UM DIESEN ARTIKEL ZU LESEN, ERSTELLEN SIE IHR KONTO
Und verlängern Sie Ihre Lektüre, kostenlos und unverbindlich.