Gerechtes Recht

Stefan Arnold kümmert sich in seiner Forschung ums Allgemeinwohl: Diskriminierun
Stefan Arnold kümmert sich in seiner Forschung ums Allgemeinwohl: Diskriminierungs- und Verbraucherschutz stehen ebenso auf seiner wissenschaftlichen Agenda wie das Internationale Privatrecht und die Rechtsvergleichung.
Stefan Arnold ist neuer Professor für Bürgerliches Recht, Rechtsvergleichung und Internationales Privatrecht - Gerechtigkeit im Privatrecht ist eines der Hauptforschungsgebiete von Stefan Arnold, seit November 2014 Professor am Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht. In seiner Habilitationsschrift hat er dazu eine eigene Theorie entwickelt. ,,Der Ansatz, Verteilungsgerechtigkeit auch im Vertragsrecht unterzubringen, ist selten. Ich halte es aber für zu kurz gegriffen, sie nur im öffentlichen Recht anzusiedeln", schildert Arnold. Vielfach wird von dem Grundsatz ausgegangen, dass Verträge frei sein sollen, damit der Markt das Gesamtvermögen ungestört vermehren kann. Verteilungsaspekte und Allgemeinwohlbelange bleiben dabei ausgeklammert. Verbraucherschutz, Wohnraummiete oder Diskriminierungsschutz hält Arnold etwa für Bereiche, in denen diese Freiheit durchaus beschränkt werden kann und die Verteilungsgerechtigkeit auch das Vertragsrecht prägt.
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