EU-bürger

EU-bürger

Diese Seite enthält Informationen über die Aufenthaltsbestimmungen für EU-Bürgerinnen und Bürger (incl.EFTA und Schweiz), die in Österreich leben und arbeiten möchten.

Wer darf in Österreich leben und arbeiten?

  • Wenn Sie ein/e freizügigkeitsberechtigte/r Bürger/in der Europäischen Union sind (incl. EFTA und Schweiz), haben Sie uneingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Sie und Ihre Familienangehörigen benötigen weder für die Einreise noch für die Beschäftigung in Österreich ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis ( § 2 FreizügG/EU).
  • Für Ihre Einreise benötigen Sie einen gültigen Pass oder Personalausweis (§ 2 Abs. 5 FreizügG).
  • Wenn Sie sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten, müssen Sie sich bei der Niederlassungsbehörde anmelden. Als Dokumentation ihres unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts erhalten sie auf Antrag eine Anmeldebescheinigung. Ein entsprechender Antrag muss innerhalb von vier Monaten ab der Einreise nach Österreich gestellt werden.
  • Nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich erhalten sie auf Antrag eine Bescheinigung des Daueraufenthalts.

Nützliche Links