Die sechs ReferentInnen der Tagung von links nach rechts: Brigitta Lurger, Peter Bydlinski, Helmut Hirtenlehner, Anja Ischebeck, Andreas Engert und Stefan Arnold. Foto: KK.
Erstmalig in Österreich beschäftigte sich eine wissenschaftliche Tagung mit der Frage, ob und inwieweit das Privatrecht präventive Elemente oder gar Strafsanktionen enthält, um zur Verhinderung unerwünschten Verhaltens beizutragen und ob solche Instrumente in Zukunft beibehalten, ausgebaut oder zurückgefahren werden sollten. Das Symposium ,,Prävention und Strafsanktion im Privatrecht" unter der Organisation von O.Univ. Peter Bydlinski vom Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht der Uni Graz fand vergangene Woche an der Karl-Franzens-Universität statt. Zunächst erfolgte eine Annäherung auf interdisziplinärer Ebene: So befasste sich das Einleitungsreferat von Univ.-Prof. Dipl.-Psych. Dr. Anja Ischebeck, Universität Graz, aus psychologischer Perspektive mit der Frage, ob und inwieweit negative Anreize zu erwünschtem Verhalten führen. Danach ging es um die verhaltenssteuernden Effekte von Strafdrohungen, die den zahlreichen TeilnehmerInnen von Assoz. Helmut Hirtenlehner, Universität Linz, näher gebracht - und von ihm tendenziell eher verneint - wurden.
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