Rechtliche Grundlagen der Polizeihundearbeit

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JuristInnen der Universität Salzburg und des Innenministeriums erstellten im Rahmen einer interdisziplinären Studie gemeinsam ein umfassendes Gutachten zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Ausbildung und Verwendung von Polizeidiensthunden in Österreich. Entspricht der scharfe Einsatz eines Polizeidiensthundes der Europäischen Menschenrechtskonvention? Gilt ein Polizeidiensthund als Waffe im Sinne des Waffengebrauchsgesetzes? Welche Beschränkungen in der Ausbildung von Polizeidiensthunden ergeben sich aus dem Tierschutzgesetz, dem verfassungsrechtlich verankerten Staatsziel Tierschutz bzw. dem Strafgesetzbuch? Welche Ausbildungsmethoden und 'mittel sind auch in der Polizeihundeausbildung tierschutzrechtlich verboten' Warum gilt ein ausnahmsloses Verbot des Einsatzes von Teletaktgeräten, Stachelhalsbändern und ähnlichen Starkzwangmitteln? Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen dürfen ansonsten ebenso verbotene Korallenhalsbänder bei der Ausbildung von Polizeidiensthunden zum Einsatz kommen? Wie verhält sich die Diensthunde-Ausbildungsverordnung zur Verordnung über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden, wie zur Polizeidiensthundevorschrift? Wie sind durch einen Polizeidiensthund verursachte Schäden bzw. diesem im Zuge eines Einsatzes zugefügte Verletzungen haftungsrechtlich zu beurteilen? Diesen Fragen und noch viel mehr sind im zweiten Halbjahr 2016 drei JuristInnen der Universität Salzburg und des Bundesministeriums für Inneres im Rahmen der interdisziplinären KIRAS-Studie 'Lob versus Strafe.
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