Jurist Christoph Bezemek widmet sich in seiner Forschung unter anderem dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Foto: Uni Graz/Pichler
Grundrechtsschutz und Staatsorganisationsrecht sowie Staatsund Rechtstheorie bilden die Schwerpunkte in Forschung und Lehre von Dr. Christoph Bezemek, BA, LL.M. (Yale), der ab 1. Oktober 2016 Professor für Öffentliches Recht an der Uni Graz ist. Ein Thema, mit dem sich der Jurist im Speziellen befasst, ist das Verhältnis von Individuum und staatlicher Gemeinschaft: Wie gewichtet das Gesetz die Interessen beider Seiten? Wie werden Interessenskonflikte gelöst? Etwa in der Frage, wo die Freiheit des/der Einzelnen zum Wohle der Gesellschaft eingeschränkt werden muss. Konkret hat Christoph Bezemek das Recht auf freie Meinungsäußerung näher unter die Lupe genommen. 'Mich interessiert vor allem das Konzept - was wir unter einer schützenswerten Meinungsäußerung überhaupt verstehen', erklärt der Jurist. Fest stehe, dass sich der Begriff auf weit mehr als den sprachlichen Ausdruck beziehe. 'Freie Meinungsäußerung umfasst Kommunikation und Verhalten in vielfältiger Form, wie etwa zu singen, zu tanzen, aber auch Fische zu verscheuchen oder Schmutzwäsche vor einem Parlamentsgebäude aufzuhängen.' Im Rahmen seiner Forschungen verglich der Wissenschafter die Rechtslage in Europa und den USA.
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