Foto: pixabay
Foto: pixabay - Current information on labour law at PLUS Ich bin mit dem Covid-19-Virus infiziert. Was muss ich tun? Wie ist mein Status in dieser Zeit? Die Meldung muss unverzüglich an die/den direkten Vorgesetzten sowie die/den zuständigen Sachbearbeiter/in der Abteilung Human Resources erfolgen. Eine Erkrankung mit dem Covid-19-Virus wird wie andere Erkrankungen auch als Krankenstand bewertet. Ich bin in Quarantäne, weil ich unmittelbaren Kontakt mit einer infizierten Person hatte bzw. zuletzt in einem jener Gebiete (zB Rückkehr aus Spanien, Frankreich, Schweiz, Italien, Tirol..) war, für die nach Rückkehr Quarantäne vorgeschrieben ist. Welche Dienstpflichten habe ich jetzt während der Quarantäne? Vorerst ist die Quarantäne in diesem Fall unmittelbar der/dem OE-Leiter/in zu melden, von dort erfolgt eine Sammelmeldung zu allen Personen an die Abteilung Human Resources. Ansonsten sind alle Mitarbeiter/innen mit Status ,,Quarantäne ohne eigene Erkrankung" angehalten, via Homeoffice soweit möglich (d.h. soweit sie nicht selbst erkrankt sind oder ein anderer Hinderungsgrund vorliegt) ihre Tätigkeiten auszuüben.
TO READ THIS ARTICLE, CREATE YOUR ACCOUNT
And extend your reading, free of charge and with no commitment.