Bessere Behandlung Suchtkranker spart dem Staat Geld

 | 
Eine Forschungsgruppe der MedUni Wien hat den Umgang des österreichischen Justizsystems mit straffällig gewordenen Suchtkranken untersucht. Seit Jahren gibt es für Gerichte die Möglichkeit, Suchtkranken statt einer Gefängnisstrafe eine therapeutische Behandlung ('Therapie statt Strafe“) zu verordnen. Dieses Angebot wird von RichterInnen auch gerne wahrgenommen. Die Studie kommt allerdings auch zu dem Ergebnis, dass es hier große Verbesserungspotenziale gibt. Die Forschungsgruppe der MedUni Wien unter der Leitung von Gabriele Fischer, Zentrum für Public Health und Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, hat medizinische, psychologische und juristische Daten Opiatabhängiger untersucht, die in Zusammenhang mit drogenbezogenen Delikten zu Gefängnisstrafen verurteilt oder gesundheitsbezogene Maßnahmen ('Therapie statt Strafe“) verhängt wurden. Die Ergebnisse bestätigen, dass österreichische Gerichte jenen Suchtkranken mit leichteren Delikten (Besitz von Suchtmitteln allein und/oder Handel) die Möglichkeit einer gesundheitsbezogenen Maßnahme einräumen und jene mit schweren Vergehen (Eigentumsoder Gewaltdelikte in Kombination mit Drogenbesitz/handel) zu Gefängnisstrafen verurteilen. Doch dieses System hat nach Ansicht der Forschungsgruppe Schwachstellen.
account creation

TO READ THIS ARTICLE, CREATE YOUR ACCOUNT

And extend your reading, free of charge and with no commitment.



Your Benefits

  • Access to all content
  • Receive newsmails for news and jobs
  • Post ads

myScience