Uni-Betrieb ab 10. Jänner

Weiterhin aufrecht: strenge 2,5-G-Nachweis- und FFP2-Maskenpflicht (Foto: Uni Gr
Weiterhin aufrecht: strenge 2,5-G-Nachweis- und FFP2-Maskenpflicht (Foto: Uni Graz/ Tzivanopoulos)
Weiterhin aufrecht: strenge 2,5-G-Nachweis- und FFP2-Maskenpflicht (Foto: Uni Graz/ Tzivanopoulos) - Zu Beginn des neuen Jahres bleibt die längerfristige Entwicklung des Pandemiegeschehens - vor allem aufgrund der neuen Omikron-Variante und ihrer Auswirkungen - schwer abschätzbar. Der universitäre Betrieb soll aber weiterhin möglich sein, und die Universität Graz bleibt bis auf Weiteres im Ampelstatus "Orange" , bei strenger 2,5-G-Nachweisund FFP2-Maskenpflicht. Unter Berücksichtigung der Entwicklungen werden die Regelungen zeitnah angepasst. Die Regelungen im Überblick: Der universitäre Betrieb bleibt aufrecht, die Universitätsgebäude sind geöffnet. Der Zutritt zu den Universitätsgebäuden ist ausschließlich mit gültigem 2,5-G-Nachweis (geimpft/genesen/PCR-getestet) möglich. Das Tragen von FFP2-Masken in den Universitätsgebäuden ist jedenfalls verpflichtend. Präsenzlehrveranstaltungen sind weiterhin möglich, für die Teilnahme ist ein gültiger 2,5-G-Nachweis (geimpft/genesen/PCR-getestet) Voraussetzung.
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