Die ALES-Tagung beschäftigt sich damit, welche präventiven und repressiven Maßnahmen sinnvoll und erforderlich sind, um Hate Speech und Hasskriminalität entgegenzuwirken (Copyright: SAJV CSAJ, flickr.com/
Die Forschungsstelle für Polizeiund Justizwissenschaften ALES - Austrian Center for Law Enforcement Sciences - der Universität Wien veranstaltet am Montag, 12. Juni 2017, eine ExpertInnentagung zum Thema Meinungsfreiheit und Strafrecht. Fragen nach dem Schutz und den Grenzen der Meinungsfreiheit - Stichwort Hate Speech - stehen im Fokus der Tagung und werden aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven beleuchtet. Die Freiheit, die eigene Meinung zu äußern, Umstände zu hinterfragen und zu kritisieren, ist Grundvoraussetzung für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen und tragende Säule eines liberal-demokratischen Rechtsstaates. Grenzen erfährt sie allerdings dann, wenn sie instrumentalisiert wird, um bestimmte Menschen herabzuwürdigen und die eigene Persönlichkeit als überlegen darzustellen, um Risse in der Gesellschaft zu vertiefen, um Hass gegen Menschen zu schüren, die "nicht dazugehören". Aufgabe eines Staates, in dem Grundrechte gelebt werden, ist der Schutz der Meinungsfreiheit ebenso wie der Schutz von Menschen, deren Rechte durch geäußerte Meinungen bedroht werden. Doch wo liegt die Schwelle, die eine Meinung überschreiten muss, sodass sie zu einer Gefahr für die Gesellschaft in einem demokratischen Rechtsstaat wird? "Das wird man wohl noch sagen dürfen!" Oder etwa nicht? Welche präventiven und repressiven Maßnahmen sind sinnvoll und verfassungsrechtlich erforderlich, um Hate Speech und Hasskriminalität entgegenzuwirken? - Aus sozialpsychologischer Sicht wird das Phänomen "Hate Speech" von Patrick Hart, Vorstand der IG Soziologie Forschung, behandelt.
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