Arbeitszeitgesetz neu: Rektor Schütz fordert Einlenken des Betriebsrates

Auch nach einem weiteren Gespräch gibt es bei den Verhandlungen zwischen dem Rektorat der Medizinischen Universität Wien und dem Betriebsrat zum neuen Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) für Ärztinnen und Ärzte der MedUni Wien am AKH Wien keine Einigung. 'Ich kann die weiterhin ablehnende Haltung des Betriebsrats jetzt aber nicht mehr verstehen', reagierte MedUni Wien-Rektor Wolfgang Schütz. 'Unser Verhandlungspartner sollte im Sinne der Ärzteschaft an der MedUni Wien und im Interesse der Patientinnen und Patienten am AKH Wien die Protestlinie endlich verlassen und sich am Verhandlungstisch auch bewegen, anstatt weiterhin Versammlungen abzuhalten und immer neue Forderungen zu erheben.“ Die MedUni Wien hatte nach dem Scheitern mehrerer Verhandlungsrunden ihr Angebot Mitte März ein weiteres Mal deutlich nachgebessert und damit in vielen Punkten gezielt den Wünschen des Betriebsrats entsprochen ' zu diesem Angebot gibt es seit sechs Wochen keine Zustimmung, vielmehr wird zum wiederholten Mal auf weiteren Forderungen beharrt. 20 prozentige Gehaltserhöhung ab 1.1.2016, weitere 10 Prozent ab 1.1.2019 Das aktuelle Angebot umfasst nun ab 1. Jänner 2016 eine einheitliche 20-prozentige Gehaltserhöhung für alle ärztlichen MitarbeiterInnen an der MedUni Wien. Mit 1. Jänner 2019 soll es für alle Ärzte und Ärztinnen dann zusätzlich eine weitere, zehnprozentige Gehaltserhöhung geben. 'Ab 2019 würde die Erhöhung des Gehalts folglich insgesamt über 30 Prozent ausmachen und damit die ursprünglich vom Betriebsrat geforderte Gehaltserhöhung sogar übertreffen', sagte Rektor Wolfgang Schütz und ergänzte, dass ein Teil des für den Zeitraum 2016-18 vorhandenen Finanzvolumens auch für die zusätzlich geforderte rückwirkende Gehaltserhöhungen ab 1.1.2015 vorgezogen werden könnte. 48 Stunden-Woche in der Klink ab 2017, Mehrstunden für Forschung und Lehre möglich
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