Nicht nur Kriminalität und Terrorismus können zu einer Überforderung staatlicher Strukturen führen - auch der Ausbruch von Pandemien oder Naturkatastrophen kann die regulären Prozesse überfordern (Copyright: Barb, flickr.com/
Die Forschungsstelle für Polizeiund Justizwissenschaften ALES der Universität Wien veranstaltet am Montag, 20. Juni 2016, eine ExpertInnentagung zum Thema Freiheit versus Sicherheit. JuristInnen aus verschiedenen Fachbereichen setzen sich dabei mit der heiklen Abwägung zwischen Sicherheitsbedürfnissen einerseits und Freiheitsrechten andererseits auseinander: Sind unsere staatlichen Strukturen und unsere Rechtsordnung für krisenhafte Situationen ausreichend gewappnet oder müssen rechtliche Vorkehrungen wie Notverordnungsrechte getroffen werden? Inwieweit sind Grundrechtseingriffe und die Herabsetzung grundrechtlicher Standards im Ernstfall gerechtfertigt? Krisenhafte Ereignisse, die das Recht und das Rechtssystem auf eine Bewährungsprobe stellen, können durch terroristische Anschläge, etwa auf Einrichtungen der kritischen Infrastruktur, eintreten. Es kann aber auch ganz abseits von Kriminalität und Terrorismus zu einer Überforderung staatlicher Strukturen kommen, etwa beim Ausbruch von Pandemien oder Naturkatastrophen, die reguläre Prozesse überfordern. Wie kann sich der Staat auf solche Situationen einstellen? Welche präventiven Maßnahmen sind erforderlich und in einem grundrechtsorientierten Rechtstaat zulässig? Welche Grundrechtseingriffe sind in einem solchen Krisenfall denkbar? Über allen diesen Fragestellungen steht die Abwägung von Sicherheit und Freiheit. Die Rechtsphilosophin Elisabeth Holzleithner von der Universität Wien wird das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit aus rechtsphilosophischer Sicht behandeln.
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