,,Erholung ist nichts, was der Staat sicherzustellen hat’, betont der Rechtswissenschafter Christoph Bezemek. Foto: Uni Graz/Tzivanopoulos
,,Erholung ist nichts, was der Staat sicherzustellen hat', betont der Rechtswissenschafter Christoph Bezemek. Foto: Uni Graz/Tzivanopoulos - Christoph Bezemek, Spezialist für öffentliches Recht, tritt für Grenzöffnungen und mehr Freiheit ein Abstand, Maskenpflicht und Ausgangsbeschränkungen sind im vergangenen Jahr zur Normalität geworden. Die Impfung macht nun Hoffnung, dass wir uns bald wieder ohne Grenzen bewegen können. ,,Ein Kategorienfehler", wie Christoph Bezemek , Spezialist für öffentliches Recht, meint. ,,Freiheit ist nämlich der Grundmodus, alles andere ist die Ausnahme." Damit sei die Rückführung in diesen ,,Grundmodus" kein Privileg, sondern verfassungsrechtlich angezeigt, sobald die Möglichkeit dazu bestehe. ,,Wenn unmittelbar Gefährdete immunisiert sind, wird die Rechtfertigung von Beschränkungen immer schwächer", konkretisiert der Jurist. Zunächst sei dem Schutz des Lebens und damit vulnerablen Gruppen hohes Gewicht eingeräumt worden, doch diese Maßnahmen müssen permanent evaluiert werden.
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