Die ALES-Tagung 2018 unterzieht einerseits die österreichischen Gesetzesnovellen der letzten Jahre einer kritischen Prüfung und untersucht anhand erster praktischer Erfahrungen ihre Praktikabilität (Copyright: Hubertl/Wikimedia Commons ).
Nicht zuletzt durch die in manchen Staaten erfolgte Entkriminalisierung des Cannabiskonsums stellt sich weltweit die Frage nach dem gesetzlichen Umgang mit Suchtmitteln. Unter dem Titel "Suchtmittelrecht aktuell" beschäftigt sich das Austrian Center for Law Enforcement Sciences (ALES) der Universität Wien dieses Jahr mit brisanten Themen wie dem Suchtmittelhandel über das Darknet und beleuchtet aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven die teils gegensätzlichen europäischen Regelungen. Die ExpertInnentagung findet am Montag, 4. Juni, im Bundesministerium für Inneres statt. Die Frage des richtigen gesetzlichen Umganges mit der Suchtmittelthematik scheidet die Geister: Während auf einer Seite mit Blick auf die Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ein restriktiver Umgang mit Suchtmitteln erfolgversprechend erscheint, wird auf anderer Seite der Krankheitsaspekt des Konsums und die sich daraus ergebende Notwendigkeit für Unterstützung und Entkriminalisierung betont. So kam es in Österreich auf gesetzlicher Ebene zu einer Novelle des Suchtmittelgesetzes, nachdem unter anderem von Seiten der Exekutive ein verstärktes Vorkommen von Suchtmittelverkäufen im öffentlichen Raum beklagt wurde. Gewisse Straftaten sind nunmehr mit höheren Strafdrohungen belegt, wenn sie etwa in einem öffentlichen Gebäude oder Verkehrsmittel begangen werden. Während es hierzulande zu Strafverschärfungen kam, gehen manche europäische Staaten andere Wege.
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