Fachtagung beleuchtet ,,Graubereiche des Verwaltungshandelns"
Die traditionelle Fachtagung des Instituts für Verwaltungsrecht der Johannes Kepler Universität (JKU) Linz und des Amtes der Oö. Landesregierung fand am 11. November 2014 im Steinernen Saal des Landhauses statt. ,,Unser Interesse gilt nicht dem eindeutig rechtswidrigen Handeln von Verwaltungsbediensteten, sondern jenen Graubereichen, in denen es nicht einfach ist, die Grenzen zwischen rechtlich korrektem und rechtswidrigen Verhalten zu ziehen", beschreibt der wissenschaftliche Leiter der Fachtagung, Ass. Michael Mayrhofer vom Institut für Verwaltungsrecht, die Themenstellung der Tagung. Ist ein Verwaltungsorgan befangen, weil es in einem Verfahren eine Reihe von Beweisanträgen einer Partei nicht zugelassen hat? Darf der gewerbetechnische Sachverständige auch im Rechtsschutzverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht ein Gutachten erstatten, obwohl er bereits im gewerbebehördlichen Verfahren ,,gegen" die Genehmigung einer Betriebsanlage Stellung genommen hat? Ist es strafrechtlich problematisch, wenn ein Mitarbeiter einer Bezirkshauptmannschaft mit einem Freund Essen geht, obwohl dieser als Unternehmer immer wieder Verfahren vor der Behörde initiiert? Diese und zahlreiche weitere Fragen sollen im Rahmen der Fachtagung gestellt, diskutiert und geklärt werden. Aufgrund der Interdisziplinarität des Themas - die Fragen sind verwaltungsrechtlicher, strafrechtlicher und zivilrechtlicher Natur - haben das Institut für Verwaltungsrecht und das Amt der Oö. Landesregierung Professorinnen und Professoren der einschlägigen Institute der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität zur Fachtagung eingeladen.

