Neue Betriebsvereinbarung: Zinsloser Gehaltsvorschuss

Die BOKU University hat gemeinsam mit den Betriebsräten eine neue Betriebsvereinbarung zur Gewährung eines zinslosen Gehaltsvorschusses abgeschlossen. Damit wird ermöglicht, Mitarbeiter*innen in finanziellen Ausnahmesituationen unbürokratisch zu unterstützen.

Ein solcher Gehaltsvorschuss kann in begründeten Fällen beantragt werden, etwa bei unverschuldeten finanziellen Notlagen (z. B. Krankheit, Todesfall, Scheidung) oder bei dringenden Ausgaben wie notwendigen Reparaturen im Wohnbereich. Notlagen werden dabei bevorzugt behandelt.

Antragsberechtigt sind alle Mitarbeiter*innen mit Kollektivvertrag und einem Beschäftigungsausmaß von mindestens 20 Wochenstunden (Ausnahmen gelten z. B. bei Elternteilzeit), die seit mindestens einem Jahr an der BOKU angestellt sind, und deren Vertrag bei Befristung noch mindestens 24 Monate läuft. Lehrlinge sind von der Regelung ausgenommen.

Der Vorschuss ist zinslos und kann bis zu drei Nettomonatsgehälter, maximal jedoch 7.300 Euro betragen. Die Rückzahlung erfolgt in vereinbarten monatlichen Raten direkt über die Gehaltsabrechnung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Für die Vergabe wird jährlich ein eigenes Budget vorgesehen, ein Teil davon ist ausdrücklich für Notlagen reserviert. Die Antragstellung erfolgt schriftlich über das zuständige Vizerektorat unter Vorlage entsprechender Nachweise.

Bitte beachten: Diese Betriebsvereinbarung tritt mit 1.7.2026 in Kraft.

Mit dieser Betriebsvereinbarung wird eine transparente und sozial ausgewogene Unterstützungsmöglichkeit geschaffen, um auch Mitarbeiter*innen in schwierigen finanziellen Situationen zu entlasten.

Zur Nachlese: Die neue Betriebsvereinbarung Zinsloser Gehaltsvorschuss