bürger aus drittstaaten

bürger aus drittstaaten

Diese Seite enthält Informationen über die Aufenthaltsbestimmungen für Bürger/innen aus sogenannten Drittstaaten, die in Österreich leben und arbeiten möchten. Bürger/in eines Drittstaates bedeutet, dass Sie weder Staatsangehörige/r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union noch des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sind.

Was benötige ich, um in Österreich leben und arbeiten zu können?

  • Für die Einreise und den Aufenthalt in Österreich sowie für die Ausreise aus Österreich benötigen Sie, wenn Sie aus einem Drittstaat stammen, grundsätzlich einen gültigen Reisepass (Passpflicht).
  • Wenn Sie in Österreich einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, benötigen Sie grundsätzlich ein Visum. Für den Aufenthalt in Österreich von 91 Tagen bis zu sechs Monaten wird ein sogenanntes "Visum D" benötigt.
  • Wenn Sie länger als sechs Monate in Österreich bleiben wollen, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel. Um in Österreich arbeiten zu können, benötigen Sie eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung (USP), die die Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber ermöglicht (z.B. die Rot-Weiß-Rot - Karte).
  • Die Rot-Weiß-Rot - Karte ist ein flexibles Zuwanderungssystem, das qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten und ihren Familienangehörigen eine auf Dauer ausgerichtete Zuwanderung nach Österreich ermöglicht.
  • Den Erstantrag für einen Aufenthaltstitel müssen Sie vor der Einreise persönlich bei der für den Wohnsitz zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Generalkonsulat) stellen. Die Entscheidung müssen Sie Ausland abwarten.

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